Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Nach § 20h SGB V der GKV gibt es zwei Arten der finanziellen Förderung von Selbsthilfegruppen. Eine davon ist die kassenartübergreifende Pauschalförderung.

Hierfür müssen die Anträge bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres bei der AOK (Frau Grieshop-Matterne) vorliegen. Es wird empfohlen, diese bereits zu Beginn des Jahres zu versenden.

Die Verwendungsnachweise müssen bis zum 30.06. des Folgejahres eingereicht werden.

Hier geht es zu weiteren Informationen:

Kontaktdaten der AOK:

AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
z.Hd. Frau Bettina Grieshop-Mattern
Neuer Markt 18
49377 Vechta


Tel.: 04441 881 28 634
E-Mail: bettina.grieshop-matterne@nds.aok.de