Förderung von Selbsthilfegruppen

Die Selbsthilfegruppen können sowohl von der Stadt Delmenhorst als auch von den Krankenkassen gefördert werden.

Die Stadt Delmenhorst stellt nach Feststellung des Haushalts hierfür jährlich Hausmittel zur Verfügung. Die Förderung der Selbsthilfe durch die Stadt ist eine freiwillige Leistung und basiert nicht auf einer gesetzlichen Grundlage.
Weitere Informationen zur städtischen Finanzierung findet man hier.

Die Krankenkassen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle und finanzielle Hilfen.

Seit dem 1.1.2008 sind die Krankenkassen verpflichtet die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem gesetzlich festgelegten Betrag zu fördern. Dieser wird in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV angepasst.

Auch die Art der Förderung wurde gesetzlich festgelegt: