Selbsthilfegruppen dürfen sich wieder treffen

Treffen von gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen nach § 20h SGB V sind gemäß § 9 Abs. 3 der Corona-Verordnung wieder möglich! Wichtig ist, dass die Teilnehmenden medizinische Masken tragen (OP oder FFP2). Sobald der Platz eingenommen wurde und der Abstand gemäß der Vorschriften gehalten werden kann, darf die Maske abgenommen werden.

Das Selbsthilfe Büro Niedersachsen hat eine Übersicht mit Vorschlägen für Regeln erstellt. Diese könnt ihr hier nachlesen:

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