Türchen Nr. 15

Selbsthilfegruppen sind in der Gruppenarbeit fast keine Grenzen gesetzt. Sehr schnell kommt dann allerdings das Thema der Finanzierung auf. Wer übernimmt die Raummiete? Wie finanzieren wir uns das Seminar oder wie sollen wir den Referenten bezahlen? Im § 20 des Sozialgesetzbuches Fünf (SGB V) wurde die finanzielle Förderung der Selbsthilfe festgelegt. Förderfähig sind Selbsthilfegruppen, die sich die gesundheitliche Prävention und Rehabilitation von Krankheiten zum Ziel gesetzt haben. Wir unterscheiden bei der Förderung nach der Förderung der GKV (Gesetzlichen Krankenkassenverbände in Niedersachsen) und der Förderung der Stadt Delmenhorst.