Krankenkassenindividuelle Projektförderung

Nach § 20h SGB V der GKV gibt es zwei Arten der finanziellen Förderung von Selbsthilfegruppen. Eine davon ist die krankenkassenindividuelle Projektförderung.

Die Anträge für die krankenkassenindividuelle Projektförderung haben keine festgelegte Frist.

Allerdings ist es in diesem Zusammenhang ratsam, die Krankenkassen vor Abgabe der Anträge zu kontaktieren und zu fragen, ob noch Gelder zur Verfügung stehen – denn jede Krankenkasse entscheidet über die Anträge individuell!

Hinsichtlich der Einreichung der Anträge auf krankenkassenindividuelle Projektförderung sind die Anträge und Nachweise der jeweiligen Krankenkassen zu verwenden.

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