Finanzierung der Selbsthilfe-Kontaktstelle

Offene Kommunikation und Transparenz sind grundlegende Prinzipien unserer Arbeit. Um Vertrauen zu schaffen, möchten wir daher allen Interessent*innen die Finanzierung der Selbsthilfe-Kontaktstelle offenlegen. So kann sich jede Person selber darüber informieren, welche Unterstützung wir erhalten.

Wie die Selbsthilfegruppen finanziell gefördert werden und welche Voraussetzungen zur Förderung bestehen ist hier beschrieben.

Grundpfeiler der Finanzierung
Selbstverständlich benötigt die Selbsthilfe-Kontaktstelle Zuwendungen, um die Arbeit der gemeinschaftlichen Selbsthilfe zu unterstützen. Dazu werden der Kontaktstelle infrastrukturelle und finanzielle Mittel bereitgestellt. Die Geldgeber*innen der SHK können die öffentliche Hand, die Sozialversicherungsträger und sonstige Zuwendungen durch Spenden, Sponsoring sowie Stiftungen sein.

Öffentliche Hand
Die Förderung durch den Bund, die Länder und Kommunen ist freiwillig und nicht gesetzlich geregelt. Zur Unterstützung der Selbsthilfearbeit unterhält die Stadt Delmenhorst die Selbsthilfe-Kontaktstelle. Sie ist am Fachdienst Gesundheit angesiedelt und übernimmt außerdem Tätigkeiten aus dem Bereich der Gesundheitsförderung. Vor allem erhält die Selbsthilfe-Kontaktstelle von der Stadt Delmenhorst Unterstützung in Form von Geld und durch die Bereitstellung des Schaar-Hauses. Jährlich entscheidet der Delmenhorster Stadtrat, ob und in welcher Höhe die Stadt Delmenhorst die Arbeit in der Selbsthilfe unterstützt.

Förderung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die Selbsthilfe kann die Gesundheitsversorgung in vielerlei Hinsicht ergänzen. Als zweite grundlegende Trägerin unterstützen die Krankenversicherungen die Selbsthilfe in den Gruppen, gemeinnützigen Organisationen und Kontaktstellen. Die finanzielle Zuwendung der Arbeit basiert sogar auf einem Gesetz aus dem Jahr 1992 (§ 20h SGB V). Jedes Jahr erhält die Selbsthilfe-Kontaktstelle Fördermittel der Pauschalförderung und der Projektförderung, deren zweckgebundene Verwendung im nachfolgenden Jahr nachgewiesen werden muss. Der bundesweite Fördertopf des Jahres 2024 umfasst 95,11 Millionen € (1,28 € je versicherter Person; BMG, 2024). Auf der Webseite der GKV Niedersachsen zur Selbsthilfeförderung gibt es weitere Informationen zu Verwendung der Fördermittel.