Förderung durch die Stadt Delmenhorst

Für die Gewährung von Zuschüssen an Selbsthilfegruppen stellt der Rat der Stadt Delmenhorst jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung. Bei Gewährung eines Zuschusses wird dieser nach Inkrafttreten des Haushaltes an die Selbsthilfegruppen ausgezahlt.

Die formlosen Anträge müssen bis zum 30.04. eines jeden Jahres eingereicht werden.

Nach Gewährung eines Zuschusses ist spätestens bis zum 10.01. des darauffolgenden Jahres der Verwendungsnachweis beim Fachdienst Gesundheit einzureichen.

Weitere Informationen können dem Leitfaden entnommen werden: