Die Stadt unterstützt die Arbeit der Selbsthilfe einerseits durch die Selbsthilfe-Kontaktstelle und andererseits durch finanzielle Mittel. Jährlich stellt der Rat der Stadt Delmenhorst Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Selbsthilfegruppen beantragen diese Gelder bei der Selbsthilfe-Kontaktstelle.
Der Antrag auf finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen durch die Stadt Delmenhorst muss bis zum 30.04. eines jeden Jahres eingereicht werden. Er kann formlos oder mit dem Formular „Antrag auf finanzielle Förderung“ eingereicht werden. Im Schaar-Haus befinden sich einige ausgedruckte Exemplare zum Mitnehmen.
Die Fördermittel sind bis zum Ende des Förderjahres am 31.12. zu verwenden. Eine Übernahme von Fördermitteln in das nächste Jahr ist nicht möglich.
Nach Gewährung eines Zuschusses ist spätestens bis zum 10.01. des darauffolgenden Jahres der ausgefüllte „Verwendungsnachweis finanzielle Förderung“ beim Fachdienst Gesundheit einzureichen. Auch der Verwendungsnachweis kann formlos geschrieben werden.
Weitere Informationen können dem Leitfaden „Informationen zur finanziellen Förderung „ entnommen werden:
Hier sind die aktuellen Dokumente zur Beantragung von Fördermitteln von der Stadt Delmenhorst zum Download: