Finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen

Stadt Delmenhorst

Die Stadt Delmenhorst unterstützt die Arbeit der Selbsthilfe einerseits durch die Selbsthilfe-Kontaktstelle und andererseits durch finanzielle Mittel. Dies sind freiwillige Leistungen der Stadt. Jährlich berät der Rat über die Höhe der finanziellen Unterstützung. Die Selbsthilfegruppen beantragen diese Gelder bei der Selbsthilfe-Kontaktstelle.

Der Antrag auf finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen durch die Stadt Delmenhorst muss bis zum 30.04. eines jeden Jahres eingereicht werden. Er kann formlos oder mit dem Formular „Antrag auf finanzielle Förderung“ eingereicht werden. Im Schaar-Haus befinden sich einige ausgedruckte Exemplare zum Mitnehmen.

Die Fördermittel sind bis zum Ende des Förderjahres am 31.12. zu verwenden. Eine Übernahme von Fördermitteln in das nächste Jahr ist nicht möglich.

Nach Gewährung eines Zuschusses ist spätestens bis zum 10.01. des darauffolgenden Jahres der ausgefüllte „Verwendungsnachweis finanzielle Förderung“ beim Fachdienst Gesundheit einzureichen. Auch der Verwendungsnachweis kann formlos geschrieben werden.

Weitere Informationen können dem Leitfaden „Informationen zur finanziellen Förderung“ entnommen werden.


Gesetzliche Krankenversicherungen

Die Krankenkassen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle und finanzielle Hilfen.

Seit dem 1. Januar 2008 sind die Krankenkassen verpflichtet die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem gesetzlich festgelegten Betrag zu fördern. Dieser wird in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV angepasst.

Auch die Art der Förderung wurde gesetzlich festgelegt:

  • mindestens 70% des Betrags sind für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und
  • höchstens 30% des Betrags für die krankenkassenindividuelle Projektförderung vorgesehen.

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Hierfür müssen die Anträge bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres bei der AOK Niedersachsen (Frau Grieshop-Matterne) vorliegen. Es wird empfohlen, diese bereits zu Beginn des Jahres zu versenden.

Die Verwendungsnachweise müssen bis zum 30.06. des Folgejahres eingereicht werden.

Hier gibt es weitere Informationen:
Informationen
Antragsformulare

AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
z.Hd. Frau Bettina Grieshop-Mattern
Neuer Markt 18
49377 Vechta

Telefon: 04441 881 28 634
E-Mail: bettina.grieshop-matterne@nds.aok.de

Krankenkassenindividuelle Projektförderung

Fördergelder können das ganze Jahr über bei den Krankenkassen beantragt werden. Jede Krankenkasse entscheidet selbst über die Unterstützung von Projekten. Wichtig ist, dass der Kontakt zu der Krankenkasse aufgenommen wird, bevor ein Projekt startet.

Hier gibt es weitere Informationen:
Informationen
Antragsformulare


Weitere Fördermittel

Das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen hat eine Zusammenstellung der Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen zusammengestellt. Alternativ hilft die Selbsthilfe-Kontaktstelle bei der Suche nach Fördermitteln.