Änderungen im Förderverfahren 2020

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in Niedersachsen gibt bekannt, dass es aufgrund des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu Änderungen im Förderverfahren ab 2020 kommen wird. Für die Beantragung der Pauschalförderung wurden neue Anträge erarbeitet. Alte Antragsvordrucke dürfen nicht mehr  verwendet werden. Des Weiteren wurde die Förderhöhe, für die lediglich eine sog. Verwendungsbestätigung (ohne Belegliste) vorgelegt werden muss, von 500,-€ auf 750,-€ erhöht. Weitere Informationen zur Pressemitteilungen finden Sie hier. Die neuen Anträge finden Sie hier.